Weitere Leistungserbringer

Die SAPV-Teams haben sich in die bestehende bayerische Versorgungslandschaft integriert. Sie arbeiten eng mit Haus- und Fachärzten, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern, stationären Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfen sowie weiteren in der Palliativversorgung tätigen Leistungserbringern zusammen.

Auf dieser Seite stellen wir Informationen zur Verfügung, die die Zusammenarbeit vereinfachen sollen.

 

 

Die Förderung von Netzwerken ist im Hospiz- und Palliativgesetz gefordert
Das Gesetz stärkt die flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung durch gezielte Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern.
Palliativversorgung soll die Folgen einer Erkrankung lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Sie kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erbracht werden.
Das HPG gilt seit dem 8.Dezember 2015.
> Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
> Die Förderung von Netzwerken ist im Hospiz- und Palliativgesetz des Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit gefordert

Netzwerkkoordination nach SGB V, § 39a
> GKV-Spitzenverband: Förderung der Netzwerkkoordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken
> Förderrichtlinie: Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen
Netzwerkkoordinator nach § 39d Absatz 3 SGB V, Fassung vom 31.03.2022

> Zuständige fördernde Stellen zur Antragstellung für die Förderung von Netzwerkkoordinationen in Hospiz- und Palliativnetzwerken gem. § 39d SGB V, Stand vom 06/2023

 

Verordnung von SAPV-Leistungen:
> Verordnung Muster 63
> Vorlage Ausfüllanleitung Muster 63 (Landesverband SAPV Bayern, 10.08.2023) 
> Ausfüllanleitung Muster 63 (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung, 23.06.2023)

Cannabis:
> Bekanntmachung über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
§ 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 45 (Cannabisarzneimittel der Arzneimittel) gem.
Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Erfolgt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln im Rahmen der Versorgung nach § 37b SGB V (SAPV), entfällt der Genehmigungsvorbehalt nach Absatz 1. Dies gilt auch für den Zeitraum gemäß § 8 Satz 1 der SAPV-RL. Veröffentlicht 06/2023
> Cannabis als Medizin: Hinweise der Bundesopiumstelle für Ärzte
> Cannabis als Medizin: Hinweise der Bundesopiumstelle für Patienten
> Cannabis – Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse

Begutachtungsrichtlinien des MDK:
> Begutachtungsanleitung für die SAPV durch MDK und GKV (Stand 02/2019)

Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln:
> Umgang mit Off-Label-Use in SAPV-Teams 
> Umgang mit Betäubungsmitteln in der amb. Palliativversorgung
> Methadon bei Krebspatienten – Stellungnahme der DGHO 
> Methadon in der Krebstherapie – Information für Patienten 

Broschüre Betäubungsmittel (BtM) sicher einsetzen. Praktische Informationen zum Einsatz von Opioiden (z.B. Morphin)
in der stationären Altenhilfe im Rahmen der palliativen Versorgung:
> Broschüre Betäubungsmittel sicher einsetzen, Aktualisierung vom 31.10.2023, bereitgestellt zum Download

WANN ist man palliativ? Praktische Fallbeispiele:
-WAS sind die häufigsten Symptome am Lebensende?
-IST Morphin gefährlich?
-WIE VIEL Nahrung und Flüssigkeit braucht ein Mensch am Lebensende?
-WER entscheidet über eine Therapie?
> PPP Palliative Care, Praktisch, auf den Punkt“ – Informations- und Schulungsfilme für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen (auch für Angehörige von Interesse), 02/2022

Information zu Pflegestützpunkten in Bayern
Übersicht zur Pflegeberatung in Bayern, Herausgeber Health Care Bayern e.V. und seine Mitglieder:
-Pflegeberater der Krankenkasse
-kostenlose Beratungsangebote
-Welche Beratungen, Schulungen und besondere Leistungen können 
 Angehörige in Anspruch nehmen?
-Verpflichtende Beratung und Informationen während der Pflege
-Bayerisches Landespflegegeld
-Beratungsstelle für Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren/ 
 Dienstleister und Wohlfahrtsverbände

-Reha für pflegende Angehörige
> Pflegebroschüre: Übersicht zur Pflegeberatung (Stand 09/2023)

Zeitintensive Betreuung im Pflegeheim (ZiB):
> Flyer zum ZiB-Projekt: „Zeitintensive Betreuung Pflegeheimen“

DeinHaus 4.0 beschäftigt sich mit Möglichkeiten die richtigen Hilfsmittel sinnvoll und situationsgerecht einzusetzen. Dieses soll dazu beitragen Berührungsängste und Vorbehalte vor neuen Techniken abzubauen und die Akzeptanz für digitale Assistenzen in der Bevölkerung zu verbessern. Dieses Projekt erforscht technisch-digital gestützte Lösungen, die im Wohnumfeld unterstützen. In einer Mustereinrichtung wird dieses der Öffentlichkeit vorgestellt.
> Startseite – DeinHaus 4.0 – Länger Leben Zuhause (deinhaus4-0.de)