Was ist SAPV?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hat das Ziel, Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen damit ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Krankenhauseinweisungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Die komplexen Symptome und das Leiden der Patienten sollen gemäß den Grundsätzen von Palliative Care gelindert oder behoben werden. Die Versorgung erfolgt in Absprache mit den Betroffenen selbst und/oder ihren Angehörigen im Sinne des vom Patienten geäußerten Willens.

Um dies zu erreichen, bedarf es einer besonderen Fachkompetenz in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender. Daher arbeiten in den SAPV-Teams speziell ausgebildete Ärzte sowie Pflegekräfte interdisziplinär zusammen. Weitere Berufsgruppen, wie z.B. Sozialpädagogen, Psychologen, Seelsorger sowie auch ehrenamtliche Hospizbegleiter werden je nach Bedarf hinzugezogen und komplettieren so das multidisziplinäre, individuell auf die Belange des Patienten abgestimmte Team. Angehörige und Freunde, also das soziale Umfeld, werden in die Versorgung mit einbezogen und erfahren ebenfalls Hilfe und Unterstützung.

Abgrenzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) wird durch niedergelassene Haus- und Fachärzte, ambulante Pflegedienste sowie Krankenhäuser erbracht, wenn bei einem schwerstkranken Menschen von der kurativen zur Palliativversorgung übergegangen wird, aber noch keine spezialisierte Versorgung nötig ist. Sie werden dabei durch weitere Leistungserbringer, z.B. durch ambulante Hospizdienste, unterstützt. Die SAPV ergänzt dieses bestehende Versorgungsangebot im ambulanten Bereich, wenn das Symptomgeschehen besonders komplex ist oder die Versorgung besonders aufwendig wird. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass ca. 10 % der Sterbenden der Leistungen eines SAPV-Teams bedürfen.

Voraussetzungen für die Erbringung von SAPV-Leistungen

Ein SAPV-Team kommt bei Patienten zum Einsatz, die unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, die zum Tod führt, leiden und bei denen zusätzlich der Bedarf einer besonders aufwendigen Versorgung besteht. In aller Regel ist dies dann der Fall, wenn ein komplexes Symptomgeschehen vorliegt, dessen Behandlung spezifische palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein zwischen den Berufsgruppen abgestimmtes Konzept voraussetzt.

Ein Symptomgeschehen ist in der Regel dann komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:

  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte neurologische/psychiatrische/psychische Symptomatik
  • ausgeprägte respiratorische/kardiale (die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System betreffende) Symptomatik
  • ausgeprägte gastrointestinale (den Magen-Darm-Trakt betreffende) Symptomatik
  • ausgeprägte ulzerierende/exulzerierende (geschwürige oder aufbrechende) Wunden oder Tumore
  • ausgeprägte urogenitale (die Nieren, Harnwege und Geschlechtsorgane betreffende) Symptomatik
  • psychosoziale Ausnahmesituation.

 

Wie bekomme ich die Leistungen?

SAPV kann von Haus- und Fachärzten verordnet werden. Wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen werden soll, darf der behandelnde Klinikarzt, falls eine SAPV-Versorgung notwendig sein sollte, diese in der Regel für 7 Tage verordnen. Der niedergelassene Haus- oder Facharzt muss dann einer Weiterverordnung über die 7 Tage hinaus zustimmen und eine Folgeverordnung ausstellen.

Welche Leistungen umfasst eine SAPV?

SAPV umfasst je nach Bedarf die erforderlichen Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung, die notwendig sind, um die Ziele der SAPV zu erreichen. Dazu gehören auch die im Einzelfall erforderliche Koordination der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Teilleistungen sowie die Beratung, Anleitung und Begleitung der an der allgemeinen Versorgung beteiligten Leistungserbringer, der Patienten und ihrer Angehörigen. SAPV kann je nach Versorgungsbedarf als

  • Beratungsleistung,
  • Koordination der Versorgung oder
  • additiv unterstützende Teilversorgung

erbracht werden.

 

Inhalte der SAPV sind dabei insbesondere:

  • Behandlung und Linderung von Symptomen wie z. B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit und Erbrechen oder Angst in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Haus- und Fachärzten
  • Beratung von und Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Pflegediensten
  • Bei Bedarf Einbezug weiterer Berufsgruppen, auch zur psychosozialen Unterstützung im Umgang mit schweren Erkrankungen
  • Führung eines individuellen Behandlungsplans, vorbeugendes Krisenmanagement, Bedarfsinterventionen
  • Beratung, Anleitung und Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen bei der palliativen Versorgung
  • Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr bei entsprechender Symptomlast

Die Leistungen des SAPV-Teams werden als Sachleistungen erbracht, Zuzahlungen der Versicherten werden dafür nicht gefordert.

 

Das können Sie von einem SAPV-Team erwarten:

  • Eine am Bedarf ausgerichtete Versorgung, d.h. einen zeitnahen Erstbesuch und eine individuelle engmaschige Begleitung
  • Enge Zusammenarbeit mit den Ärzten und Pflegediensten, die Sie bereits versorgen
  • Erfahrene, hochqualifizierte Mitarbeiter
  • Eine vorausschauende Versorgungsplanung
  • 24-Stunden-Erreichbarkeit bei entsprechender Symptomatik