Qualitätssicherung in der SAPV

Die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen bedarf einer besonderen Fachkompetenz und erfolgt nach medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV) bietet ein multiprofessionelles Versorgungsangebot für Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die ihre Lebenserwartung begrenzt und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich macht. Schwersterkrankten die Lebensqualität und die Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen, ist das vorrangige Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß § 37b SGB V.

Dabei hat die Qualität der SAPV-Leistungen dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen und pflegerischen Leitlinien zu entsprechen sowie den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung stehen alle Tätigkeiten und Prozessabläufe innerhalb dieser spezialisierten ambulanten Versorgungsstruktur im Mittelpunkt und werden regelhaft evaluiert. Angemessenheit, Effizienz, Fehlervermeidung und eine kontinuierliche Weiterentwicklung sind in der Leistungs- und Prozessbeschreibung (Prozessablauf) definiert.

SAPV-Landesregister Bayern

Der Landesverband SAPV Bayern e.V. führt und verwaltet das „SAPV-Landesregister Bayern“. Dieses Register hat die strukturierte Erfassung und Auswertung der Items des sogenannten bayerischen SAPV-Patientenevaluationsbogens, zur Beurteilung und Optimierung der Versorgungsqualität, zum Ziel. Die Daten werden mittels vorgegebenen Evaluationsbogen (SAPV-Mustervertrag Bayern, Anlage 5 – Statistik, letzte Überarbeitung mit den bayerischen Krankenkassenverbänden erfolgte 2015) im Rahmen der regulären Dokumentation durch die SAPV-Teams erhoben.

Dieses SAPV-Landesregister erfasst kontinuierlich die Daten aller teilnehmenden SAPV-Teams der Versorgung von Erwachsenen. An dieser gemeinsamen Datenerhebung, Datenauswertung und Datenanalyse sind die daran teilnehmenden Mitglieder des Landesverbandes SAPV Bayern beteiligt. Diese SAPV-Teams erhalten durch den Landesverband Auswertungen für ihre jeweiligen Daten, ihre interne Qualitätsentwicklung sowie Qualitätssicherung. Die anonymisierten, pseudonymisierten, patientenbezogenen Auswertungen werden jährlich mit den SAPV-Teams analysiert und diskutiert. Die gemeinsame Datenerhebung stärkt die Position der bayerischen ambulanten Palliativversorgung. Dadurch gelingt es, dass dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen im Gespräch mit der Politik, der Öffentlichkeit und den Kostenträgern das notwendige Gewicht verliehen wird. Die verblindeten Ergebnisse dieser Daten fließen in die jährlichen Gespräche mit der ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern) mit ein.

Auf Grundlage dieser Daten wird die Qualität der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung in ihrer Prozess-Struktur stetig verbessert. Somit soll ein hoher Grad einer landesweiten Qualitätssicherung im Sinne einer patientenzentrierten Weiterentwicklung der SAPV erreicht werden. Aus diesem Grund plant der Landesverband SAPV Bayern sich zukünftig auch an dem bundesweiten SAPV-Register der Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV (BAG SAPV) beteiligen, welches sich gerade im Aufbau befindet.

Das SAPV-Landesregister Bayern und die Nutzung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Verordnungen. Die den teilnehmenden SAPV-Teams in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingeräumten Rechten und Vorgaben werden durch das Registerverfahren erfüllt.